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Hinweise in Bezug auf Ihre Altverträge

Obwohl Sie sicherlich bereits von anderer kompetenter Stelle aufgeklärt wurden, wollen wir Sie zusätzlich noch auf folgendes hinweisen:

  1. Der Versicherungsschutz der verkauften Versicherung (inkl. deren Zusatzversicherungen) erlischt. Bitte sorgen Sie für einen mindestens gleichwertigen Ersatz, sofern Sie dies benötigen.
  2. Weder die PECUNIA noch die Komplementärin übernehmen die Verantwortung für eine Beratungsleistung in Bezug auf Ihre bestehenden Versicherungsverträge.
  3. Bisherige Bezugsrechte erlöschen.
  4. Der Rückkaufswert / Auszahlungsbetrag kann erheblich niedriger sein, als die Summe Ihrer eingezahlten Beiträge. Dadurch können finanzielle Verluste für den Versicherungsnehmer / Vertragsinhaber entstehen.
  5. Eine staatliche/steuerliche Begünstigung (wie z.B. Sonderausgabenabzug für die Prämien, Steuerfreiheit der Zinsen, Förderung, etc.) der bestehenden / verkauften Versicherung oder Bausparvertrag kann entfallen, sofern diese bestanden hat.
  6. Ein eventuell abgeschlossener Folgevertrag in ein anderes Investment ist unabhängig von der Dienstleistung der PECUNIA und steht in keinem Zusammenhang mit dem Verkauf bzw. Ankauf eines Ihrer Verträge.