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Der Rückkaufswert

Wir wollen Sie jetzt nicht in die verschwiemelten Formulierung des Versicherungsaufsichtsgetzes führen. Definitionen wie "Der Rückkaufswert ist Wert der vom Versicherer zurückgekauften Rechte, abzüglich zukünftig noch vom Versicherungsnehmer zu zahlender Beiträge." sind nicht wirklich übersichtlich.

Folgen Sie uns also in eine vereinfachte Darstellung:

Der Rückkaufswert ist Wert Ihres Versicherungsvertrages zu einem beliebigen Zeitpunkt. Er hat nur indirekt etwas mit den eingezahlten Beiträgen zu tun. Ganz allgemein gilt: je länger Sie in einen Vertrag eizahlen, desto mehr Geld gibt es zurück.

Was geschieht mit dem Rückkaufswert?

Das bestimmen alleine Sie!

Sie können den Betrag

  • auf Ihr eigenes Konto einzahlen lassen
  • in ein neues, lohnenswerteres Investment einzahlen
  • Sie können den Betrag aufteilen:
    z.B. 50% neu investieren und 50% anderweitig verwenden
    € 5.000,- in das neue Investment und der Rest an Sie
  • ein Kreditkartenkonto ausgleichen
  • einen Dispo-Kredit ablösen
  • Andere begünstigen: Kinder - Enkel - Neffen - Nichten

Das ist allein Ihre Sache!

Sie geben uns nur die Auszahlungsanweisung - wir führen diese für Sie aus.

So einfach ist das.