Wir wollen Sie jetzt nicht in die verschwiemelten Formulierung des Versicherungsaufsichtsgetzes führen. Definitionen wie "Der Rückkaufswert ist Wert der vom Versicherer zurückgekauften Rechte, abzüglich zukünftig noch vom Versicherungsnehmer zu zahlender Beiträge." sind nicht wirklich übersichtlich.
Folgen Sie uns also in eine vereinfachte Darstellung:
Der Rückkaufswert ist Wert Ihres Versicherungsvertrages zu einem beliebigen Zeitpunkt. Er hat nur indirekt etwas mit den eingezahlten Beiträgen zu tun. Ganz allgemein gilt: je länger Sie in einen Vertrag eizahlen, desto mehr Geld gibt es zurück.
Das bestimmen alleine Sie!
Sie können den Betrag
Das ist allein Ihre Sache!
Sie geben uns nur die Auszahlungsanweisung - wir führen diese für Sie aus.
So einfach ist das.
Unternehmensgruppe PRIMUS │ Hindenburgstraße 1 │ 94447 Plattling │ Fon 09931 890040 │ Fax 09931 8900410
| Start - Datenschutz - Impressum - Kontakt - cms-webtech |